BEG Förderprogramm * Stand 11_22

Allgemeines

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst energetische Fördermaßnahmen für die Modernisierung und Sanierung von Gebäuden. Ziel ist die energetische Optimierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auch im Hinblick auf die Erneuerung von Beleuchtungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist der komplette Leuchten Tausch innerhalb des Gebäudes einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten, Steuerungen z.B. für Tageslicht oder Präsenz. Komponenten für ein Energiemanagement-System einschließlich Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung. Förderfähig sind zudem die Kosten des Effizienzexperten und Kosten für Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen.

Was wird nicht gefördert?

Lichtquellen (Lampen), die nicht fest verbaut (Beispiel: Stehleuchten), für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, wie beispielsweise Retro Fit und Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?

  • Förderzeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030
  • Die Kosten für einen externen Energieeffizienz-Experten werden mit 80%, jedoch maximal 8.000 € übernommen
  • Fördersatz: 15% für Einzelmaßnahmen und 50% für Antragstellung und Bauleitung
  • - Als Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • - Als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften Freiberufler
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften 
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Gebäudes sowie Energiedienstleister

Rahmenbedingungen - was gilt es zu beachten?

  • Die geförderte Anlage ist mindestens 5 Jahre alt und mindestens 10 Jahre zu nutzen
  • Es ist ein Energieeffizienzexperte einzubinden
  • Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 2.000 € (netto)
  • Höchstgrenze der förderfähigen Kosten: 1000 €/m² Nettogrundfläche - gedeckelt mit 15 Millionen pro Zusage
  • Förderfähige Kosten für die Baubegleitung sind gedeckelt auf fünf Euro/m² Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zusage.

Die technischen Mindestanforderungen werden eingehalten:

  • Innenleuchten: Systemlichtausbeute vom mindestens 120 lm/W
  • LED-Lichtbandleuchten: Systemlichtausbeute vom mindestens 140 lm/W
  • Lichtstromerhalt der LED Leuchten von mindestens L 80 bei 50.000 h
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die der Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599 - 11 dienen*.
  • Die Gebäude müssen beheizt sein, d.h. +12°C nach dem Gebäudeenergiegesetz.
  • Unbeheizte Hallen, Garagen und Kühlhäuser sind nicht förderfähig.

Achtung! Die Förderanträge müssen vor Beginn des Projektes gestellt werden.

Antragstellung

  • Vor Vorhabenbeginn (vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages) durch einen Energieeffizienzexperte bei der BAFA
  • Bei der Antragerstellung erfolgt keine Detailprüfung
  • Bewilligungszeitraum nach Zugang des Zuwendungsbescheids: 24 Monate
  • Verlängerung: maximal 24 Monate
  • Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden
  • Auszahlung der Fördermittel nach der Umsetzung durch Verwendungsnachweise (Rechnungen) im Rahmen einer detaillierten Prüfung durch die BAFA.

Bei der Auswahl der für Sie passenden Beleuchtung helfen wir Ihnen gerne. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Suche eines geeigneten Energie-Beraters.