BMU Förderprogramm für Außenbeleuchtung *Stand 11_2022

WER kann gefördert werden?

Förderberechtigt sind:

Kommunen, Städte, Gemeinden und Landkreise (Zusammenschlüsse)

Betriebe und Einrichtungen mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung

Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Schulen, Kitas und Hochschulen bzw. deren Träger

Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus

Öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe

Gemeinnützige eingetragene Sportvereine

Kulturelle gemeinnützige Einrichtungen

Werkstätten für behinderte Menschen

WAS wird gefördert?

Sanierung der Außen- und Straßen­beleuchtung in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuerungstechnik

Zur zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung (Punkt 2.8.1)

Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit

LED Modul und Vorschaltgerät müssen austauschbar sein

Neu installierte Leuchten dürfen keine Lichtimmission in den oberen Halbraum erzeugen

Bei der Wahl der Farb­temperatur und Beleuchtungsklasse sind Insekten- und Naturbelange zu berücksichtigen. Die korrelierte Farb­temperatur darf max. 3.000K betragen. Es ist möglichst die niedrigste normkonforme Beleuchtungsklasse zu wählen.

Mindestlebensdauer der Leuchte von 100.000h L80

Für eine adaptive Nutzung bzgl. Anpassung des Systems an unterschiedliche Witterungsbedingungen und Verkehrsdichten (Punkt 2.8.2)

Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit

LED Modul und Vorschaltgerät müssen austauschbar sein

Neu installierte Leuchten dürfen keine Lichtimmission in den oberen Halb Raum erzeugen

Bei der Wahl der Farb­temperatur und Beleuchtungsklasse sind Insekten- und Naturbelange zu berücksichtigen. Die korrelierte Farb­temperatur darf max. 3.000K betragen. Es ist möglichst die niedrigste normkonforme Beleuchtungsklasse zu wählen.

Mindestlebensdauer der Leuchte von 100.000h L80

Adaptiv durch Anpassung des Beleuchtungsniveaus

Adaptiv durch die Anpassung der Licht­verteilung oder ein günstig gewähltes statisches Masthöhen-Mastabstandsverhältnis.

Gesamtgleichmäßigkeit U0 von 0,55 (trockene Straße) und 0,4 (nasse Straße) - Nach Installation ist eine photometrische Messung durchzuführen

Eine Lichtplanung durch qualifizierten Partner ist durchzuführen

In welcher Höhe wird gefördert?

LED-Außen-und Straßen­beleuchtung:

25 % Förderung (40 % für finanzschwache Kommunen / Braunkohlereviere)

Treibhausgaseinsparung um 50 % durch hocheffiziente Beleuchtung inkl. Regelungs-und Steuerungstechnik (zeit-oder präsenzabhängig)

40 % Förderung (55 % für finanzschwache Kommunen / Braunkohlereviere

Treibhausgaseinsparung um 50 % durch hocheffiziente adaptive Beleuchtung inkl. Steuerungstechnik (witterungs-und verkehrsdichteabhängig)

Zweckbindungsfrist:

5 Jahre

Mindestbetrag Fördersumme:

5.000 €

Fremdfinanzierung:

Zulässig > mind. 15 % Eigenkapital