BMU Förderung von Sportstätten *Stand 11_2022

WER kann gefördert werden?

Im Vereinsregister eingetragene Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus und Sport als vorrangigem Vereinszweck. Förderung ausschließlich nach Art. 55 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.

WAS kann gefördert werden?

Sanierung der Flutlichtanlage in Kombination mit der Installation einer nutzungsgerechten Steuerungstechnik

Anschaffung der Anlagenkomponenten inkl. Steuerung

Ausgaben für die Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Leuchten

Ausgaben für qualifiziertes Fachpersonal zur Installation

Ausgaben für qualifiziertes Fachpersonal zur Durchführung von photometrischen Messungen

Hinweis:

Für Sportanlagen darf die Beleuchtungsstärke den Wert der in der DIN EN 12193 für die jeweilige Sportart vorgegebenen Beleuchtungsklasse III (für den einfachen Trainingsbetrieb) bzw. Beleuchtungsklasse II (für den Wettkampfbetrieb) um maximal 30 % überschreiten.

In welcher HÖHE wird gefördert?

25 % Förderung (40% für finanzschwache Kommunen / Braunkohlereviere): für Treibhausgaseinsparung um 50 % durch hocheffiziente Beleuchtung inkl. Regelungs- und Steuerungstechnik zur zonenweisen zeit- und präsenzabhängigen Schaltung. Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur und anderen Außenanlagen, die nicht von einer Straßen­beleuchtung erfasst werden, muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden. Dies kann bspw. über eine klassische Leistungs­reduzierung (LST-Schaltung) erfolgen.

Zudem müssen die Leuchten folgende Punkte erfüllen:

Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit

LED Modul und Vorschaltgerät müssen austauschbar sein

Neu installierte Leuchten dürfen keine Lichtimmission in den oberen Halbraum erzeugen (0% Lichtimmission)

Bei der Wahl der Farb­temperatur und Beleuchtungsklasse sind Insekten- und Naturbelange zu berücksichtigen. Die korrelierte Farb­temperatur darf max. 4.000K betragen. Es ist möglichst die niedrigste normkonforme Beleuchtungsklasse zu wählen.

Mindestlebensdauer der Leuchte von 50.000 h L80 B50

Fremdfinanzierung zulässig bei mind. 15 % Eigenkapital