BEG Förderprogramm * Stand 11_22
Allgemeines
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Förderprogramm für energetische Sanierung und Modernisierung von Gebäuden. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, insbesondere auch die Erneuerung und Optimierung von Beleuchtungsanlagen.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist der vollständige Austausch der Leuchten innerhalb des Gebäudes, einschließlich aller notwendigen Nebenarbeiten und Komponenten. Dazu gehören unter anderem Steuerungs- und Regelungssysteme, zum Beispiel für tageslichtabhängige Steuerung oder Präsenzmelder. Ebenfalls förderfähig sind Komponenten für ein Energiemanagement-System einschließlich Inbetriebnahme sowie Maßnahmen zur Anlagenoptimierung. Zusätzlich werden die Kosten für einen Energieeffizienz-Experten sowie Aufwendungen für Fachplanung und Baubegleitung der energetischen Maßnahmen gefördert.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind Lichtquellen (Lampen), die nicht fest im Gebäude installiert werden. Dazu zählen zum Beispiel mobile Stehleuchten, Leuchtmittel für den späteren Einbau oder Lampen für bestehende Bestandsleuchten wie Retro-Fit-Lösungen und Ersatzlampen.
Wie wird gefördert?
Förderzeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030
Die Kosten für einen externen Energieeffizienz-Experten werden mit 80 % bezuschusst, maximal jedoch bis zu 8.000 €.
Fördersatz: 15 % für förderfähige Einzelmaßnahmen sowie bis zu 50 % für Antragstellung und Bauleitung.
- Als direkter Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Alternativ als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler
Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften