BEG Förderprogramm * Stand 11_22
Allgemeines
Die Bundesförderung
für effiziente Gebäude (BEG) umfasst energetische Fördermaßnahmen für
die Modernisierung und Sanierung von Gebäuden. Ziel ist die energetische Optimierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auch im Hinblick auf die Erneuerung
von Beleuchtungseinrichtungen.
Was wird
gefördert?
Förderfähig
ist der komplette Leuchten Tausch innerhalb des Gebäudes einschließlich
sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten, Steuerungen z.B. für
Tageslicht oder Präsenz. Komponenten für ein Energiemanagement-System einschließlich Inbetriebnahme und
Maßnahmen zur Anlagenoptimierung. Förderfähig sind zudem die Kosten des
Effizienzexperten und Kosten für Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen.
Was wird
nicht gefördert?
Lichtquellen
(Lampen), die nicht fest verbaut (Beispiel: Stehleuchten), für den
späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen
sind, wie beispielsweise Retro Fit und Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.
Wie wird
gefördert?
Förderzeitraum:
1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030
Die Kosten
für einen externen Energieeffizienz-Experten werden mit 80%, jedoch maximal
8.000 € übernommen
Fördersatz:
15% für Einzelmaßnahmen und 50% für Antragstellung und Bauleitung
- Als Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss über die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW)
Wer wird
gefördert?
Privatpersonen
und Wohnungseigentümergemeinschaften Freiberufler
Kommunale
Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
Rechtlich
unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
Gemeinnützige
Organisationen einschließlich Kirchen
Unternehmen,
einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
Sonstige
juristische Personen des Privatrechts, einschließlich
Wohnungsbaugenossenschaften
Antragsberechtigt
sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Gebäudes sowie Energiedienstleister
Rahmenbedingungen - was gilt es zu
beachten?
Die geförderte Anlage ist mindestens
5 Jahre alt und mindestens 10 Jahre zu nutzen
Es ist ein Energieeffizienzexperte
einzubinden
Das Investitionsvolumen beträgt
mindestens 2.000 € (netto)
Höchstgrenze der förderfähigen
Kosten: 1000 €/m² Nettogrundfläche - gedeckelt mit 15 Millionen pro Zusage
Förderfähige Kosten für die
Baubegleitung sind gedeckelt auf fünf Euro/m² Nettogrundfläche, insgesamt auf
maximal 20.000 Euro pro Zusage.
Die technischen Mindestanforderungen
werden eingehalten:
Innenleuchten: Systemlichtausbeute vom mindestens
120 lm/W
LED-Lichtbandleuchten: Systemlichtausbeute vom mindestens 140 lm/W
Lichtstromerhalt der LED Leuchten von mindestens L 80 bei 50.000 h
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
die der Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse
B nach DIN V 18599 - 11 dienen*.
Die Gebäude müssen beheizt sein,
d.h. +12°C nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Unbeheizte Hallen, Garagen und
Kühlhäuser sind nicht förderfähig.
Achtung! Die Förderanträge müssen vor Beginn des Projektes gestellt werden.
Antragstellung
Vor Vorhabenbeginn (vor Abschluss
eines Liefer- oder Leistungsvertrages) durch einen Energieeffizienzexperte bei
der BAFA
Bei der Antragerstellung erfolgt
keine Detailprüfung
Bewilligungszeitraum nach Zugang des
Zuwendungsbescheids: 24 Monate
Verlängerung: maximal 24 Monate
Planungs- und Beratungsleistungen
dürfen vor der Antragstellung erbracht werden
Auszahlung der Fördermittel nach der
Umsetzung durch Verwendungsnachweise (Rechnungen) im Rahmen einer detaillierten
Prüfung durch die BAFA.
Bei der Auswahl der für Sie
passenden Beleuchtung helfen wir Ihnen gerne. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Suche eines geeigneten Energie-Beraters.