Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Lichtkontors von Gerhardt, d. h. für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sie finden auch auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese Abweichungen Gegenstand einer ausdrücklichen schriftlichen Individualvereinbarung zwischen dem Lichtkontor von Gerhardt (nachfolgend „Lieferant“ bzw. „LKG“) und dem Besteller geworden sind.

(3) Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn der Lieferant ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Soweit nach diesen Geschäftsbedingungen Schriftform vorgesehen ist, genügt hierfür auch die Textform im Sinne des § 126b BGB.

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt / Preise

(1) Sämtliche Angebote und Auftragsbestätigungen sind freibleibend.

(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, an das er zwei Wochen gebunden ist. Der Lieferant ist berechtigt, dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware bzw. Erbringung der bestellten Leistung anzunehmen. Per Datenfernübertragung, EDV-Ausdruck oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift wirksam.

(3) Alle technischen Angaben in Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen, Listen und Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben werden mit größter Sorgfalt erstellt; bei offensichtlichen Irrtümern bleiben nachträgliche Korrekturen vorbehalten.

(4) Alle vom Lieferanten genannten Preise verstehen sich im Zweifel in Euro. Grundlage der Preisberechnung sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Angebotspreise. Auf die jeweils aktuellen Preislisten des Lichtkontors von Gerhardt wird hingewiesen; diese sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Individuell ausgearbeitete schriftliche Angebote des Lieferanten verlieren spätestens 30 Tage nach Angebotsdatum ihre Gültigkeit, sofern keine Annahme erfolgt ist.

(5) An allen vom Lieferanten für den Kunden erstellten Zeichnungen, Plänen und Kalkulationsunterlagen bleiben sämtliche Rechte vorbehalten. Diese Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung des Lieferanten nicht an Dritte weitergegeben, öffentlich zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden. Werden Zeichnungen und Pläne im Hinblick auf einen noch nicht erteilten Auftrag erstellt, erhält der Kunde diese Unterlagen zur weiteren Verwendung nur, wenn er hierfür eine Vergütung in Höhe von 10 % der Bruttoangebotssumme zahlt.

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