BMU Förderprogramm für energieeffiziente Außenbeleuchtung *Stand 11_2022


WER kann im BMU-Programm für Außenbeleuchtung gefördert werden?

Förderberechtigt für die Umrüstung auf klimafreundliche LED-Außenbeleuchtung sind: 

Kommunen, Städte, Gemeinden und Landkreise (einschließlich kommunaler Zusammenschlüsse).

Betriebe und Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung.

Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Schulen, Kitas und Hochschulen bzw. deren Träger, einschließlich Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.

Öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Gemeinnützige eingetragene Sportvereine mit Außen- oder Sportstättenbeleuchtung.

Kulturelle, gemeinnützige Einrichtungen mit Außen- oder Fassadenbeleuchtung.

Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbare Inklusionseinrichtungen.


WAS wird im Bereich Außen- und Straßenbeleuchtung gefördert?

Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung in Kombination mit der Installation einer modernen Regelungs- und Steuerungstechnik zur zonenweisen, zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung.

Voraussetzung ist eine angemessene, wirtschaftliche Amortisationszeit der Investition.