BMU Förderprogramm für energieeffiziente Außenbeleuchtung *Stand 11_2022
WER kann im BMU-Programm für Außenbeleuchtung gefördert werden?
Förderberechtigt für die Umrüstung auf klimafreundliche LED-Außenbeleuchtung sind:
Kommunen, Städte, Gemeinden und Landkreise (einschließlich kommunaler Zusammenschlüsse).
Betriebe und Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung.
Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Schulen, Kitas und Hochschulen bzw. deren Träger, einschließlich Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.
Öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Gemeinnützige eingetragene Sportvereine mit Außen- oder Sportstättenbeleuchtung.
Kulturelle, gemeinnützige Einrichtungen mit Außen- oder Fassadenbeleuchtung.
Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbare Inklusionseinrichtungen.
WAS wird im Bereich Außen- und Straßenbeleuchtung gefördert?
Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung in Kombination mit der Installation einer modernen Regelungs- und Steuerungstechnik zur zonenweisen, zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung.
Voraussetzung ist eine angemessene, wirtschaftliche Amortisationszeit der Investition.