
WER kann im BMU-Programm für energieeffiziente Außenbeleuchtung gefördert werden?
Förderberechtigt für die Umrüstung auf klimafreundliche, energieeffiziente LED-Außenbeleuchtung sind insbesondere folgende Antragsteller:
Kommunen, Städte, Gemeinden und Landkreise (einschließlich kommunaler Zusammenschlüsse), die ihre Außen- oder Straßenbeleuchtung modernisieren möchten.
Betriebe und Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung, die ihre Außenbeleuchtung auf LED-Technik umstellen.
Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Schulen, Kitas und Hochschulen bzw. deren Träger, einschließlich Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus, die energieeffiziente Außenbeleuchtung einsetzen wollen.
Öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Bedarf an moderner, stromsparender Außenbeleuchtung.
Gemeinnützige eingetragene Sportvereine mit Außen- oder Sportstättenbeleuchtung, die ihre Flutlicht- und Außenanlagen auf LED-Beleuchtung umrüsten.
Kulturelle, gemeinnützige Einrichtungen mit Außen- oder Fassadenbeleuchtung, die ihre Beleuchtungssysteme energieeffizient sanieren.
Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbare Inklusionseinrichtungen, die auf klimafreundliche LED-Außenbeleuchtung umstellen.
WAS wird im Bereich Außen- und Straßenbeleuchtung gefördert?
Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung und Modernisierung der Außen- und Straßenbeleuchtung, in der Regel durch den Einsatz moderner LED-Technologie, in Kombination mit der Installation einer zeitgemäßen Regelungs- und Steuerungstechnik zur zonenweisen, zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine angemessene und wirtschaftliche Amortisations

