
BMU Förderprogramm für Außenbeleuchtung *Stand 11_2022
WER kann gefördert werden?
Förderberechtigt sind:
Kommunen, Städte, Gemeinden und Landkreise (Zusammenschlüsse)
Betriebe und Einrichtungen mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung
Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Schulen, Kitas und Hochschulen bzw. deren Träger
Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus
Öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe
Gemeinnützige eingetragene Sportvereine
Kulturelle gemeinnützige Einrichtungen
Werkstätten für behinderte Menschen
WAS wird gefördert?
Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuerungstechnik
Zur zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung (Punkt 2.8.1)
Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit
LED Modul und Vorschaltgerät müssen austauschbar sein
Neu installierte Leuchten dürfen keine Lichtimmission in den oberen Halbraum erzeugen
Bei der Wahl der Farbtemperatur und Beleuchtungsklasse sind Insekten- und Naturbelange zu berücksichtigen. Die korrelierte Farbtemperatur darf max. 3.000K betragen. Es ist möglichst die niedrigste normkonforme Beleuchtungsklasse zu wählen.
Mindestlebensdauer der Leuchte von 100.000h L80
Für eine adaptive Nutzung bzgl. Anpassung des Systems an unterschiedliche Witterungsbedingungen und Verkehrsdichten (Punkt 2.8.2)
Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit
LED Modul und Vorschaltgerät müssen austauschbar sein
Neu installierte Leuchten dürfen keine Lichtimmission in den oberen Halb Raum erzeugen
Bei der Wahl der Farbtemperatur und Beleuchtungsklasse sind Insekten- und Naturbelange zu berücksichtigen. Die korrelierte Farbtemperatur darf max. 3.000K betragen. Es ist möglichst die niedrigste normkonforme Beleuchtungsklasse zu wählen.
Mindestlebensdauer der Leuchte von 100.000h L80
Adaptiv durch Anpassung des Beleuchtungsniveaus
Adaptiv durch die Anpassung der Lichtverteilung oder ein günstig gewähltes statisches Masthöhen-Mastabstandsverhältnis.
Gesamtgleichmäßigkeit U0 von 0,55 (trockene Straße) und 0,4 (nasse Straße) - Nach Installation ist eine photometrische Messung durchzuführen
Eine Lichtplanung durch qualifizierten Partner ist durchzuführen
In welcher Höhe wird gefördert?
LED-Außen-und Straßenbeleuchtung:
25 % Förderung (40 % für finanzschwache Kommunen / Braunkohlereviere)
Treibhausgaseinsparung um 50 % durch hocheffiziente Beleuchtung inkl. Regelungs-und Steuerungstechnik (zeit-oder präsenzabhängig)
40 % Förderung (55 % für finanzschwache Kommunen / Braunkohlereviere
Treibhausgaseinsparung um 50 % durch hocheffiziente adaptive Beleuchtung inkl. Steuerungstechnik (witterungs-und verkehrsdichteabhängig)
Zweckbindungsfrist:
5 Jahre
Mindestbetrag Fördersumme:
5.000 €
Fremdfinanzierung:
Zulässig > mind. 15 % Eigenkapital
