BMU Förderprogramm für Außenbeleuchtung *Stand 11_2022


WER kann gefördert werden?

Förderberechtigt sind: 

Kommunen, Städte, Gemeinden und Landkreise (Zusammenschlüsse).

Betriebe und Einrichtungen mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung.

Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Schulen, Kitas und Hochschulen bzw. deren Träger Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.

Öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der  Kinder-und Jugendhilfe.

Gemeinnützige eingetragene Sportvereine.

Kulturelle gemeinnützige Einrichtungen.

Werkstätten für behinderte Menschen.


WAS wird gefördert?

Sanierung der Außen- und Straßen­beleuchtung in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuerungstechnik zur zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung.

Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit.

LED Modul und Vorschaltgerät müssen austauschbar sein.

Neu installierte Leuchten dürfen keine Lichtimmission in den oberen Halbraum erzeugen.

Bei der Wahl der Farb­temperatur und Beleuchtungsklasse sind Insekten- und Naturbelange zu berücksichtigen. Die korrelierte Farb­temperatur darf max. 3.000K betragen. Es ist möglichst die niedrigste normkonforme Beleuchtungsklasse zu wählen.

Mindestlebensdauer der Leuchte von 100.000h L80.

Für eine adaptive Nutzung bzgl. Anpassung des Systems an unterschiedliche Witterungsbedingungen und Verkehrsdichten (Punkt 2.8.2).

Adaptiv durch die Anpassung der Licht­verteilung oder ein günstig gewähltes statisches Masthöhen-Mastabstandsverhältnis.

Gesamtgleichmäßigkeit U0 von 0,55 (trockene Straße) und 0,4 (nasse Straße) - Nach Installation ist eine photometrische Messung durchzuführen.

Eine Lichtplanung durch qualifizierten Partner ist durchzuführen.


In welcher Höhe wird gefördert?

LED-Außen-und Straßen­beleuchtung:

25 % Förderung (40 % für finanzschwache Kommunen / Braunkohlereviere).

Treibhausgaseinsparung um 50 % durch hocheffiziente Beleuchtung inkl. Regelungs-und Steuerungstechnik (zeit-oder präsenzabhängig).

40 % Förderung (55 % für finanzschwache Kommunen / Braunkohlereviere.

Treibhausgaseinsparung um 50 % durch hocheffiziente adaptive Beleuchtung inkl. Steuerungstechnik (witterungs-und verkehrsdichteabhängig).

Zweckbindungsfrist: 5 Jahre.

Mindestbetrag Fördersumme:5.000 €.

Fremdfinanzierung: Zulässig > mind. 15 % Eigenkapital.