
BMU Förderung von Sportstätten *Stand 11_2022
WER kann gefördert werden?
Im Vereinsregister eingetragene Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus und Sport als vorrangigem Vereinszweck. Förderung ausschließlich nach Art. 55 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.
WAS kann gefördert werden?
Sanierung der Flutlichtanlage in Kombination mit der Installation einer nutzungsgerechten Steuerungstechnik.
Anschaffung der Anlagenkomponenten inkl. Steuerung.
Ausgaben für die Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Leuchten.
Ausgaben für qualifiziertes Fachpersonal zur Installation.
Ausgaben für qualifiziertes Fachpersonal zur Durchführung von photometrischen Messungen.
Hinweis:
Für Sportanlagen darf die Beleuchtungsstärke den Wert der in der DIN EN 12193 für die jeweilige Sportart vorgegebenen Beleuchtungsklasse III (für den einfachen Trainingsbetrieb) bzw. Beleuchtungsklasse II (für den Wettkampfbetrieb) um maximal 30 % überschreiten.
In welcher HÖHE wird gefördert?
25 % Förderung (40% für finanzschwache Kommunen / Braunkohlereviere): für Treibhausgaseinsparung um 50 % durch hocheffiziente Beleuchtung inkl. Regelungs- und Steuerungstechnik zur zonenweisen zeit- und präsenzabhängigen Schaltung. Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur und anderen Außenanlagen, die nicht von einer Straßenbeleuchtung erfasst werden, muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden. Dies kann bspw. über eine klassische Leistungsreduzierung (LST-Schaltung) erfolgen.
Zudem müssen die Leuchten folgende Punkte erfüllen:
Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit.
LED Modul und Vorschaltgerät müssen austauschbar sein.
Neu installierte Leuchten dürfen keine Lichtimmission in den oberen Halbraum erzeugen (0% Lichtimmission).
Bei der Wahl der Farbtemperatur und Beleuchtungsklasse sind Insekten- und Naturbelange zu berücksichtigen. Die korrelierte Farbtemperatur darf max. 4.000K betragen. Es ist möglichst die niedrigste normkonforme Beleuchtungsklasse zu wählen.
Mindestlebensdauer der Leuchte von 50.000 h L80 B50.
Fremdfinanzierung zulässig bei mind. 15 % Eigenkapital.
